Bewegungsförderung in der Pflege
Mit dem Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ ist es schon kurios. Nach seiner Fertigstellung 2014 ist es nie zur abschließenden Veröffentlichung gekommen. Dabei wäre dieser Standard der 1. nach § 113a SGB XI und damit für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen geltendes Gesetz. Alle anderen Standards haben diesen Anspruch nicht, auch wenn sie in Pflegeeinrichtungen als handlungsleitende Richtlinie umgesetzt werden sollen. Doch der Standard dümpelt jetzt schon seit 5 Jahren auf der Seite der gesetzlichen Krankenkasse vor sich hin und hat eigentlich keine Verbindlichkeit. Allerdings kommt das Thema Mobilitätsförderung aktuell praktisch durch die Hintertür auf Pflegeeinrichtungen zu. Denn sowohl durch die Qualitätsindikatoren als auch in den zukünftigen MDK-Prüfungen wird nachvollzogen, in welchem Umfang eine Pflegeeinrichtung die Mobilität ihrer Pflegekunden erhalten oder sogar verbessern konnte.