Expertenstandard Sturzprophylaxe
Ein ungünstiger Tritt oder eine unachtsame Bewegung und schon ist es passiert: ein Sturz. Im schlimmsten Fall ist das der Beginn der Pflegebedürftigkeit. Ein Drittel der Menschen über 65 Jahre stürzt einmal im Jahr, bei den über 80-Jährigen trifft das Sturzereignis sogar jeden 2. Senior. Typisch ist leider häufig folgender Ablauf: Durch einen Sturz kommt es zum Oberschenkelhalsbruch. Daraufhin erfolgt ein Aufenthalt im Krankenhaus, einer Rehaklinik oder der Kurzzeitpflege. Danach wird klar, dass der Betroffene nicht mehr alleine wohnen kann. Je nach privatem Umfeld ist der Einzug ins Heim unumgänglich. Oder es muss eine ambulante Pflege und Betreuung organisiert werden. Aber auch, wenn der Gestürzte nicht verletzt ist, hat er danach oft Angst, wieder zu stürzen. Diese Angst kann die Lebensqualität erheblich einschränken. Geeignete Maßnahmen, um diese möglichen Negativspiralen zu unterbrechen oder zumindest abzumildern, stehen im Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“.