Abschließen der Wohnungstür
In der ambulanten Pflege kommt es häufig vor, dass ein Pflegekunde oder auch die Angehörigen verlangen, dass die Pflegekraft nach dem Pflegeeinsatz die Wohnungstür abschließen soll. Doch jede Pflegekraft oder Hauswirtschaftskraft sollte sich bewusst sein: Das Abschließen der Wohnungstür ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Daher sollte jeder Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes wissen, ob ein Angehöriger, Betreuer oder Bevollmächtigter solche Maßnahme einfach anordnen kann und wann eine richterliche Genehmigung notwendig ist oder nicht.