Umgang mit Patientenverfügungen
Der Umgang mit Patientenverfügungen stellt die Beteiligten häufig vor Probleme. Oft treten Fragen, Unsicherheiten und Bedenken auf – trotz gesetzlicher Regelung. Dadurch wird dem Willen des Patienten häufig nicht Rechnung getragen. Die von vielen gefürchtete „Maschinerie Gesundheitswesen/Krankenhaus“ kommt in Gang, aus welcher sich der betroffene Patient nicht mehr selbst befreien kann. Das medizinische und pflegerische Personal sieht sich somit zunehmend mit ethischen Fragestellungen konfrontiert. Häufig treten diese Fragen am Lebensende der ihnen anvertrauten Patienten auf. Diese Fortbildungseinheit gibt zunächst einen Überblick über die ethischen und rechtlichen Grundlagen der Patientenverfügung: Maßgeblich für alle therapeutischen und pflegerischen Bemühungen ist stets der Patientenwille. Dieser findet entweder Ausdruck in einer vorab verfassten, eindeutigen Patientenverfügung oder muss bei Nichtvorliegen einer solchen oder Unklarheiten anhand von Indizien ermittelt werden. Der gesetzliche Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte hat diesem Willen Geltung zu verschaffen. Gibt es hierbei große Diskrepanzen zwischen behandelndem Arzt und gesetzlichem Betreuer, entscheidet in Zweifelsfällen das Betreuungsgericht. Es wird sich hierbei am (mutmaßlichen) Patientenwillen orientieren. Anschließend werden die konkreten Prozesse und Abläufe, welche durch eine Patientenverfügung ausgelöst werden, anhand einer Fallgeschichte anschaulich dargestellt.