DER EXPERTENSTANDARD ZUM THEMA DEMENZ
Im Mittelpunkt des Expertenstandards zur „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ steht das Bedürfnis der betroffenen Menschen nach der Förderung ihrer sozialen und personalen Identität und der Stärkung ihres Personseins. Durch individuelle Interaktions- und Kommunikationsangebote soll ein Beitrag zur Beziehungsgestaltung und damit auch zur Lebensqualität von Menschen mit Demenz geleistet werden. Auffällig ist, dass in diesem Standard explizit die Berufsgruppe Pflege und nicht der Bereich Betreuung angesprochen wird. Die Politik hat ja in den letzten Jahren eine völlig andere Strategie verfolgt. Weil der Bereich Pflege so belastet ist, wurden in stationären Einrichtungen die Betreuungsassistenten (damals § 87 b, heute § 53 c) eingesetzt. Zunächst nur für die Betreuung demenziell veränderter Menschen, später für alle Bewohner. Der Bereich Pflege sollte sich auf seine „Kernkompetenz“ konzentrieren. Die Annahme, dass für die Betreuung demenziell veränderter Menschen keine besondere Qualifikation erforderlich sei, ist eine fatale Fehleinschätzung der Politik. Außerdem ist die Betreuung ein wesentlicher Bestandteil der Altenpflegeausbildung. Viele Pflegefachkräfte wünschen sich, mehr Zeit für die Betreuung ihrer Pflegekunden zu haben. Gerade deshalb haben sie den Pflegeberuf gewählt.