Brandschutzverordnung und Evakuierung

Was ist unangenehm und wird von Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen oder auch Krankenhäusern in der Alltagsbewältigung der beruflichen Aufgaben als nahezu unwahrscheinlich oder nebensächlich abgelegt? Ein Feueralarm oder im Extremfall die Notwendigkeit einer Evakuierung! Der Gesetzgeber schreibt zwar entsprechende Notfallplanungen vor. Doch Hand aufs Herz, liebe Pflegende: Der dazugehörige Aktenordner oder die bunten Pläne liegen und hängen eher unbeachtet auf Schreibtischen bzw. an Wänden und Türen. Doch im Ernstfall sind sie Lebensretter. Ein „vorbeugendes“ Studium sollte nicht nur Pflicht, sondern Selbstverständlichkeit sein – im eigenen und im Interesse der anvertrauten Menschen.

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