Datenschutz für Betreuungskräfte

Auch wenn es schon seit 1970 Datenschutzgesetze gibt, erhebt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit 25. Mai 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten auf eine ganz andere Ebene. Bisher blieben häufig entstandene „Datenpannen“ ohne weitere Konsequenzen und wurden gerne unter den Teppich gekehrt. Ab sofort werden jedoch die zuständigen Aufsichtsbehörden genauer hinschauen und es drohen empfindliche Geldstrafen bei Verstößen. Zwar sind für die Einhaltung des Datenschutzes die Leitung einer Pflegeeinrichtung und deren Datenschutzbeauftragter zuständig. Doch auch Mitarbeiter, die in der Pflege und Betreuung tätig sind, müssen wissen, welche datenschutzrechtliche Aspekte während der Pflege- und Betreuungstätigkeit beachtet werden müssen. Denn nur so ist sichergestellt, dass die sensiblen Daten der ihnen anvertrauten Pflegekunden gut geschützt und sicher sind. Doch nicht nur die Daten der Pflegekunden müssen geschützt sein, sondern auch die der Mitarbeiter. Daher enthält diese Fortbildungseinheit einen Überblick, welche Punkte Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung kennen und beachten sollten.

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