Die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)
Der Datenschutz steht für den Schutz der Grundrechte im Umgang und der Verarbeitung personenbezogener Daten. Bisher waren in Deutschland für öffentliche Stellen Datenschutzgesetze auf Länderebene und für nichtöffentliche Stellen Datenschutzgesetze auf Bundesebene maßgeblich. Ab dem Stichtag 25.05.2018 werden diese nun durch die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, kurz EU-DSGVO, ersetzt. Neu ist, dass die Datenschutzgesetze nicht mehr national geregelt werden, sondern mit der EU-Datenschutzgrundverordnung nach und nach in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Das stellt eine erhebliche Erleichterung zu den zuvor in Europa geltenden 28 verschiedenen Datenschutzgesetzen dar, da die Verarbeitung personenbezogener Daten weder vor nationalen, noch vor kontinentalen Grenzen haltmacht.