Freiheitsentziehende Massnahmen

Die Abkürzungen FEM oder auch FBM stehen für F reiheitse ntziehende oder auch Freiheitsb eschränkende M aßnahmen. Sie meinen das gleiche: Die Freiheit, sich wann, wie, wohin zu bewegen, wie eine Person es möchte, wird entzogen oder eingeschränkt. Dieses Thema ist im ambulanten und stationären Bereich gleichermaßen brisant. Denn keine Einrichtung und kein Pflegedienst will sich nachsagen lassen, leichtfertig mit dem hohen Gut der persönlichen Freiheit seiner Pflegekunden und Bewohner umzugehen. Es gibt aber Situationen, wenn z. B. die Gesundheit des Pflegekunden auf dem Spiel steht, in denen es gerechtfertigt scheint – eben zum Wohle des Pflegekunden – ihn in seiner persönlichen Freiheit einzuschränken. Der Gesetzgeber sagt, dass der Entzug der persönlichen Freiheit immer nur das letzte Mittel sein darf. Er macht professionell Pfl egenden und Betreuenden genaue Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen sie die persönliche Freiheit von Pflegebedürftigen überhaupt einschränken dürfen und wie die Vorgehensweise in so einem Fall ist.

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