Pflege nicht sicher gestellt - Patient verwahrlost

In der ambulanten Pflege kommt es immer wieder vor, dass Pflegende in häusliche Situationen geraten, in denen die Pflege nicht sichergestellt ist, weil z. B. Angehörige nicht die notwendigen Hilfestellungen geben, obwohl sie das Pflegegeld kassieren oder der Pflegebedürftige körperlich verwahrlost und/oder die Wohnung vermüllt ist. Dann muss eine Pflegekraft wissen, wie sie vorgehen kann, um den Pflegekunden zu schützen, und wie sie sich selbst absichern kann, damit keine unterlassene Hilfestellung oder gefährliche Pflege nachgesagt wird.Leider gibt es hierbei keine Patentrezepte. Die Pflegesituation muss immer individuell beurteilt und auf dieser Grundlage Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Dies stellt Pflegende vor eine große Herausforderung, da sie individuell, nach sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte, entscheiden müssen. Denn keine Pflegekraft hat das Recht, ihre pflegebedürftigen Kunden zu erziehen oder zu bessern. Es steht jedem Menschen frei, sein Leben so zu gestalten, wie er will, und nach seiner eigenen Lebensauffassung zu leben. Nur bei erheblicher Eigengefährdung und bei Fremdgefährdung besteht die Möglichkeit einzugreifen.

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