Vorsicht bei der Nutzung sozialer Medien

Ein bei Facebook oder WhatsApp gepostetes Foto ist, auch wenn es nur an die eigenen Freunde geht, durch die Kommentar- und Weiterleitungsfunktion im Prinzip für jedermann sichtbar. Auf jeden Fall kann derjenige, der postet, nicht mehr kontrollieren, wer das Foto am Ende zu sehen bekommt. Das ungenehmigte Posten von Fotos in sozialen Medien kann deshalb gerade für KrankenPflegekräfte weitreichende zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Der Verlust des Arbeitsplatzes und empfindliche Zahlungsverpflichtungen (Schadensersatz, Anwalts- und Gerichtskosten, Geldstrafe) können die Pflegekraft treffen, die Fotos von der Arbeit postet. Die Folgen sind gravierend: Denn ob eine fristlose außerordentliche Kündigung, eine ordentliche Kündigung oder doch erst eine Abmahnung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, hängt allein vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Rahmen der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche werden Arbeitgeber oder die Geschädigten fordern, die unerlaubt geposteten Fotos unverzüglich aus dem sozialen Medium zu entfernen. Ob die Pflegekraft das Foto selber gepostet hat oder selber davon betroffen ist: Anwaltliche Beratung ist sinnvoll.

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