Leistungsnachweise lückenlos führen
Anders als im stationären Bereich zählen die von Pflegekräften abgezeichneten Leistungen im ambulanten Bereich zu den Abrechnungsdokumenten. Nur das, was Pflegekräfte abgezeichnet haben, kann im Folgemonat vom Pflegedienst abgerechnet werden. Das Handzeichen ist also bares Geld wert. Das ist der Grund, warum die Chefs den Pflegekräften zu jeder Abrechnung auf den Füßen stehen, wenn die Leistungsnachweise nicht vollständig sind.
Doch aufgepasst: Wenn Leistungsnachweise lückenhaft sind, ist das natürlich nicht immer die Schuld der einzelnen Pflegekraft. Denn schließlich ist sie ja nicht täglich bei den Stammkunden – Pflegekräfte fahren auch mal andere Touren und haben selbstverständlich freie Tage. Pflegekräfte sollten deshalb immer nur das abzeichnen, was sie auch wirklich gemacht haben.
In diesem Beitrag lernen Sie, warum Ihre richtig gesetzten Handzeichen für Ihren Pflegedienst so wichtig sind – und was Sie auf den Leistungsnachweisen auf keinen Fall tun dürfen!