Gefühlsarbeit in der Betreuung
Die Arbeit mit und am Menschen bringt spezielle Anforderungen mit sich, gerade weil der „Arbeitsgegenstand“ ein Subjekt ist. In der Altenpflege wird von den Arbeitnehmenden wie in vielen anderen Dienstleistungsberufen erwartet, dass sie ihre eigenen Gefühle zugunsten von Bewohner*innen, Angehörigen oder Gästen regulieren. Diese Gefühlsarbeit kann zu emotionaler Überforderung führen, wenn die eigenen Gefühle und die erwünschten Gefühle stark voneinander abweichen. Die Folgen sind emotionale Erschöpfung, Depersonalisation, gesundheitliche Einschränkungen und geringere Arbeitszufriedenheit.
Betreuungskräfte sollten sich bewusst werden, dass es sich bei der Gefühlsarbeit tatsächlich um Arbeit handelt. Gefühlsarbeit sollte als eigenständige berufliche Leistung anerkannt und honoriert werden. Es muss überlegt werden, wie Forschungsergebnisse zu einer besseren Gestaltung von Arbeitsbedingungen umgesetzt werden können.