Bewohner und Patienten mit Krätze
In den letzten Jahren häufen sich die Schlagzeilen in den Medien über ein zunehmendes Ausbreiten von Krätze-Erkrankungen, insbesondere in Form von Ausbrüchen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und in Gemeinschaftsunterkünften, z. B. für Obdachlose, Flüchtlinge oder Asylbewerber. Krätze ist eine Hautkrankheit, die durch Parasiten (konkret: Milben) verursacht wird. Übertragen wird Krätze durch direkten Kontakt von Mensch zu Mensch oder indirekt über kontaminierte Kleidung, Wäsche usw. Die Parasiten graben sich in die Haut, um dort ihre Eier abzulegen. Die Inkubationszeit beträgt oft mehrere Wochen, die Ansteckungsfähigkeit beginnt jedoch schon ab dem 1. Tag der Übertragung. Der oft unerträgliche Juckreiz und das daraus resultierende Kratzen können zu lokalen bakteriellen Infektionen, zu Sekundärinfektionen bis hin zur Superinfektion sowie zu chronischen Ekzemen oder einer regionalen Lymphknotenentzündung führen. Betroffene dürfen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder diese besuchen und dort aufgetretene Erkrankungen müssen von der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Man unterscheidet den Einzelfall von einer Ausbruchsituation. Alle notwendigen Hygienemaßnahmen und die lokalen und/oder oralen Therapien sind zeitnah und sorgfältig durchzuführen, außerdem müssen alle möglichen Kontaktpersonen erfasst, informiert und ggf. mitbehandelt werden.