Gute persönliche Hygienepraxis in der Küche
In der gewerbsmäßigen Küche werden Lebensmittel hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht. Die Produktion und Weitergabe von Speisen für und an Dritte fordert von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Küche jeden Tag ein hygienisch sorgfältiges Verhalten. Die angebotenen Speisen müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Alle in der Küche tätigen Personen müssen dazu beitragen, dass die verwendeten Lebensmittel und hergestellten Speisen keine gesundheitlichen Gefahren auslösen. Gefahrenquellen sind nicht nur Lebensmittel und Speisen, sondern Keime können auch vom Personal, aus dem Umfeld der Küche und vom Arbeitsplatz auf die Speisen gelangen.
Aufgabe des Küchenpersonals ist es, Erkrankungen, die Lebensmittel auslösen können, zu verhindern. Die Mitarbeiter gewerbsmäßiger Küchen müssen vermeiden, pathogene Keime auf Lebensmittel zu übertragen, und dafür Sorge tragen, dass Krankheitserreger entfernt oder auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden. Basis für eine hygienisch einwandfreie Herstellung von Speisen ist die Personalhygiene. Diese umfasst das Tätigkeits- und Berufsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz, die Hygiene der Mitarbeiter und die geeignete Arbeitskleidung.