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Maßnahmenpläne in der Sozialen Betreuung schreiben

Einen individuellen Maßnahmenplan für jeden Bewohner zu erarbeiten und zu schreiben, nimmt bei den Kollegen in der Pflege einen sehr großen Raum ein. Aber auch in der Sozialen Betreuung sollte ein gut ausgearbeiteter Maßnahmenplan, der individuell auf jeden Bewohner zugeschnitten wird, ein Qualitätsmerkmal darstellen. Betreuungskräfte und Mitarbeiter im Sozialen Dienst sollten diesen zusammen mit der Fachkraft im Sozialen Dienst (Leitung Sozialer Dienst) erarbeiten und regelmäßig evaluieren. Laut der aktuellen Gesetzgebung darf ein SIS-Bogen zwar nur durch eine Pflegefachkraft erhoben werden, aber die Maßnahmenpläne für die Themenfelder 5 und 6 dürfen und sollten auch von den Mitarbeitern im Sozialen Dienst angefertigt werden, da diese Themenfelder den eigenen Arbeitsbereich umfassen. Wie das Erstellen eines Maßnahmenplans effektiv und einfach gelingt, ist Inhalt dieser Fortbildungseinheit.

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