Schwarzwald

Praxisnahe Sterbebegleitung – Teil II

In Berufsfeldern, die stark von Fremdemotionen sowie einer hohen Flexibilität in Bezug auf das Seelenleben und Wohlergehen von schwerkranken sowie sterbenden Menschen begleitet werden, ist es oftmals nicht einfach, Grenzen zu erkennen und sie in der eigenen tagtäglichen Arbeit zu kommunizieren und zu beachten. Man möchte seinen Job für die jeweiligen Bewohner, Patienten oder auch Gäste so individuell und lösungsorientiert wie möglich machen – und vor allem mehr als nur gut. Dazu zählt auch, die Betroffenen bestmöglich zu begleiten und zu pflegen – im Sinne einer professionellen Begleitung, die durch würdiges, pietätvolles und empathisches Verhalten und einem Miteinander auf Augenhöhe geprägt ist. Doch natürlich kann keine Betreuungskraft einfach so loslegen, ohne sich zuvor mit den gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen auseinandergesetzt zu haben. Diese Grenzen sind, neben den rechtlichen Pflichten und Vorgaben, ebenso wichtig für den Selbstschutz, für die eigene Psychohygiene und Selbstfürsorge.

Diese zweite Fortbildungseinheit zur Themenreihe „Palliative Care“ informiert über die Grundsätze und rechtliche Situation der stationären Sterbebegleitung, den Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe, die Maßnahme der „Palliativen Sedierung“, die notwendige persönliche Einstellung zu diesen herausfordernden Arbeitsbereichen sowie die Voraussetzungen für eine gelungene Teamarbeit.

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