Soziale Medien rechtssicher nutzen

Was müssen Mitarbeitende in der Pflege und Betreuung beachten, wenn sie auf der Arbeit (oder auch privat) soziale Medien (Facebook, WhatsApp, Instagram und Co. nutzen)?Das ungenehmigte Posten von Fotos in sozialen Medien kann weitreichende zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Insbesondere der Verlust des Arbeitsplatzes und Strafen wie empfindliche Zahlung (Schadensersatz, Anwalts- und Gerichtskosten, Geldstrafe) können den User und Veröffentlicher treffen. Ob eine fristlose außerordentliche Kündigung, eine ordentliche fristgemäße Kündigung oder doch erst eine Abmahnung vom Pflegeheim oder Pflegedienst auszusprechen ist, hängt allein von dem jeweiligen Einzelfall ab.

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